Allgemeine Geschäftsbedingungen von TASSEN-BEDRUCKEN24.DE

  1. GELTUNGSBEREICH
  • Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB) gelten für das Zustandekommen und die Abwicklung aller Verträge zwischen uns, LöffLeR – TASSEN-BEDRUCKEN24.DE, und unseren Kunden, im Folgenden „Vertragspartner“ genannt.
  • Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung gelten ausschließlich unsere AGB. Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner werden nur akzeptiert, sofern sie sich mit unseren AGB decken oder nur geringfügig abweichen. Entgegenstehende oder von unseren AGB mehr als nur unerheblich abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir grundsätzlich nicht an. Wir behalten uns aber vor, ihre Geltung ausdrücklich anzuerkennen.
  • Alle Lieferungen und Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen und Auskünfte erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer nachfolgenden AGB, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden.

 

  1. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
  • Die Angaben auf unserer Website stellen keine verbindlichen Angebote dar. Unsere auf Ihre Anfrage ergehenden Angebote sind freibleibend und werden erst durch unsere Auftragsbestätigung in Schriftform (vgl. zur Schriftform Punkt 4.2.) verbindlich.
  • Weicht unsere Auftragsbestätigung nach Auffassung des Vertragspartners von seiner Bestellung ab, hat er dies unverzüglich nach Erhalt bzw. Zugang unserer Auftragsbestätigung in Schriftform zu rügen. Ansonsten gilt die Auftragsbestätigung als richtig und ist beiderseits verbindlich.
  • Von uns zu einer Druckvorlage in hoher Qualität verarbeitet werden können lediglich vektorisierte Daten in den Formaten .pdf, .ai, .eps. Stehen diese beim Vertragspartner nicht zur Verfügung, holen wir auf Anfrage ein Angebot zur Vektorisierung ein und lassen diese auf Wunsch für den Vertragspartner durchführen.
  • Zwei Korrekturen á 15 Minuten an der Druckvorlage werden kostenlos umgesetzt. Weitere Korrekturen erfolgen nur gegen Vergütung.
  • Korrekturen jeder Art (z.B. Texte, Farben, Formen, Dekore), auch Korrekturen der Lieferanschrift, sind in Schriftform anzufordern.

 

  1. NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN
  • Änderungen an der Druckvorlage, die der Vertragspartner nach Verbindlich werden der Auftragsbestätigung wünscht, werden nur gegen Mehrkosten ausgeführt und haben zwangsläufig eine Verlängerung der Lieferfrist zur Folge.
  • Nachträgliche Änderungen sind insbesondere auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Vertragspartner wegen nur geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. (Vergleichen Sie zum Thema „Abweichungen“ auch den Punkt 6 dieser AGB).
  • Berechnet werden bis zur Äußerung des Änderungswunsches für die Auftragsbearbeitung bereits angefallene Kosten und noch anfallende Mehrkosten sowie auch die Kosten eines Maschinenstillstandes, der durch den Änderungswunsch des Vertragspartners verursacht wird.
  • Die Änderungen bedürfen unserer Bestätigung in Schriftform.

 

  1. SCHRIFTFORMKLAUSEL
    • Durch unsere Mitarbeiter mündlich, fernmündlich oder fernschriftlich abgegebene Erklärungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Schriftform.
    • Schriftform im Sinne dieser AGB bedeutet stets mindestens Telefax oder Email mit Scan des Originaldokuments mit Originalunterschrift.
    • Die Richtigkeit und Vollständigkeit von in Schriftform getroffenen Vereinbarungen werden widerleglich vermutet.

 

  1. VERTRAGSPARTNER
    • Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt allein der Besteller als leistungsberechtigter Vertragspartner, soweit keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
    • Gewährleistungsansprüche kann der Vertragspartner uns gegenüber nur geltend machen, wenn und soweit auch sein Vertragspartner ihm gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend gemacht hat. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

 

  1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
    • Für die Qualität der von uns gelieferten Ware gelten die nachfolgenden Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen.
    • Bei der massenhaften Porzellanherstellung ist die exakte Einhaltung von Maßen nicht möglich. Die auf unserer Website enthaltenen Angaben und Abbildungen sind daher nur annähernd maßgeblich. Sie dienen lediglich der Information. Ist die Einhaltung der Maße zwingend erforderlich, kann ein Muster zugesandt werden, welches dem größenmäßigen Durchschnitt entspricht.
    • Aufgrund der in den Herstellungsländern gegebenen Fertigungsbedingungen für Keramik, insbesondere bei Massenproduktionen, gilt als Qualitätsmaßstab Dutzendware. Bei Ware dieser Qualität sind folgende leichte Fehler im Endprodukt nicht zu vermeiden: Nadelstiche, Glasurschlieren, Glasurfarbabweichungen, Glasurglanz, Toleranzen, Unreinheiten, Eisenflecken, Punzen sowie Unebenheiten und Dellen in der Oberfläche. Vorab zugesandte Muster stellen auch diesbezüglich einen qualitativen Durchschnitt dar.
    • Beim keramischen Siebdruck können farbliche Abweichungen von der Druckvorlage nicht vermieden werden, da die für die Erstellung der Druckvorlage verwendeten Farben im keramischen Siebdruck keine Entsprechung haben. Keramische Buntdruckfarben werden nicht nach Pantone- oder HKS-Skalen hergestellt. Sie lassen sich nur bedingt an diese angleichen. Deshalb und aufgrund notwendgier thermischer Einflüsse (Dekorbrand bei 840 °C) und daraus resultierender chemischer Reaktionen und additiver Farbmischung der Dekorfarben mit der darunter liegenden Glasur ist mit Farbskalenabweichungen von der Vorlage beim Dekor zu rechnen. Insbesondere ist je nach Glasurfarbe auszugehen von einer Farbabweichung von bis zu 30 Prozent zur Farbkopie. Eine Kontrolle der Farbtreue von Proof und Dekorbrand-Endergebnis ist nur durch ein kostenpflichtiges Andruckmuster möglich.
    • Weil es innerhalb der Brennöfen verschiedene Temperaturbereiche gibt, kommt es regelmäßig auch im Verhältnis von Andruckmustern zum Endprodukt und innerhalb einer Auflage zu geringfügigen Abweichungen.
    • Bei der Aufglasurtechnik auf Porzellanartikeln kann das Dekor, bedingt durch das hier verwendete Siebdruckverfahren gegenüber der Druckvorlage unschärfer und verwaschen wirken. Im Vorfeld ist der Grad dieser unvermeidbaren Dekorunschärfen nur bei einem kostenpflichtigen Andruckmuster erkennbar.
    • Ein absolut homogenes Druckbild und ein exakt genauer Passer können aufgrund von Unregelmäßigkeiten in Größe und Oberfläche des zu bedruckenden Gegenstandes im keramischen Siebdruck nicht erreicht werden. Dadurch bedingte Abweichungen zur gestellten Druckvorlage bzw. zum Andruckmuster sind nicht zu vermeiden. Da das Dekor per Hand auf die Tasse aufgetragen und ausgerichtet wird ist eine genaue Ausrichtung nicht möglich, Abweichungen bis zu 5 mm können entstehen und müssen akzeptiert werden.
    • Beim Aufbringen des Druckbilds auf die Tassen (insbesondere mit konischer oder bauchiger Form) können Stauchungen oder Verzerrungen des Motivs entstehen. Ob dies beim jeweiligen Motiv und der jeweils gewählten Tasse der Fall ist, kann im Voraus nur ein Andruckmuster zeigen.
    • Glasbrand: Gläser werden bei max. 640 °C gebrannt. Durch die niedrige Brenntemperatur sind die Glasdekore nicht spülmaschinengeeignet. Eine Handwäsche ist notwendig um die Dekore zu schonen.

 

  1. ANDRUCKE, ÜBERPRÜFUNG UND DRUCKFREIGABE
    • Ein Andruckmuster ist wichtig und gibt uns sowie unserem Vertragspartner einen verlässlichen Eindruck vom zu erwartenden Produkt. Wird dennoch auf ein Andruckmuster verzichtet, geschieht das auf Risiko des Vertragspartners. Bei Verzicht auf das Andruckmuster übernehmen wir keine Gewährleistung im Falle von Farbabweichungen von der Druckvorlage, Dekorunschärfen, Passerungenauigkeiten und Inhomogenität, Stauchungen und Verzerrungen des Druckbildes, die sich aufgrund des Herstellungsverfahrens gemäß Punkt 6 dieser AGB nicht vermeiden lassen. Die Haftung gemäß Punkt 18 dieser AGB bleibt davon unberührt.
    • Andrucke und Druckvorlagen sind vom Vertragspartner auf Fehler, insbesondere typographische Abweichungen, sowie auf Richtigkeit der Farbgebung und Positionierung der Dekorelemente hin zu überprüfen und als druckfrei erklärt zurückzugeben. Zu überprüfen ist insbesondere auch, ob die vom Kunden verwendete Schriftart im Zuge der Datenverarbeitung ersetzt wurde sowie ob für den Andruck ein anderes als das gewünschte Tassenmodell verwendet wurde. Werden ersichtliche Abweichungen, insbesondere von der Druckvorlage, vom Vertragspartner nicht beanstandet, verstehen wir das Andruckmuster als verbindliche Vorlage für das Serien- druckverfahren.
    • Das so genannte Stand-.pdf dient allein der Überprüfung von Schrifttyp und Farbgebung. Insbesondere die Position des Dekors auf der Tasse und die beim Endprodukt erzielten Farbtöne sind daraus nicht ersichtlich. Für diese und weitere nicht ersichtliche Abweichungen gilt Punkt 7.1 dieser AGB entsprechend.
    • Bei der so genannten Dummyvorlage handelt es sich um eine nicht im keramischen Siebdruckverfahren hergestellte Vorlage. Es wird hierbei die Druckvorlage auf Papier ausgedruckt und auf der Tasse angebracht. Diese Vorlage ist wegen der unterschiedlichen Druckverfahren nicht zu gebrauchen als Muster für die beim Endprodukt erzielten Farbtöne und ist für uns insoweit auch nicht verbindlich. Sie dient lediglich der Überprüfung von Position des Dekors, Schrifttyp und Farbgebung. Für darüber hinausgehende Abweichungen gilt Punkt 7.1 dieser AGB entsprechend.
    • Änderungswünsche sind in Schriftform mitzuteilen. Im Übrigen gilt Punkt 3 dieser AGB.
    • Mit Freigabe des Andruckmusters, der Dummyvorlage oder des Stand-.pdf nimmt der Vertragspartner die daraus nach dem Vorstehenden jeweils erkennbaren Abweichungen von der Druckvorlage zur Kenntnis.
    • Die Erstellung von Dummy-Vorlagen und Andruckmustern ist zeitaufwändig und verursacht Kosten (Material und Arbeitszeit für die Druckvorlagenherstellung). Der Vertragspartner schuldet diese Kosten auch dann, wenn es nicht zur Auftragserteilung kommt.

 

  1. PREISE
    • Unsere Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich netto ab unserem Werk/Lager bzw. dem Werk/Lager unserer Erfüllungsgehilfen zzgl. Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    • Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben, jedoch nicht länger als drei Monate ab Zugang des Angebots beim Vertragspartner.
    • Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter oder übertragener Daten sowie weitere vom Vertragspartner veranlasste Vorarbeiten werden in Rechnung gestellt. Punkt 2.4 bleibt unberührt.
    • Soll eine Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen und erhöhen sich während dieser Zeit die Material- und Lohnkosten in unserem Lieferwerk, sowie Zölle, Verkaufssteuern oder Verkaufsabgaben, sind wir, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, zu einer Erhöhung der Preise im angemessenen Umfang berechtigt.
    • Wir behalten uns bei erheblicher und nicht vorhersehbarer Erhöhung der Rohstoffpreise eine Preiserhöhung vor. Ebenso wenn wechselkursbedingt Preisanpassungen erforderlich werden.
    • Bei einer Preissteigerung von mehr als zehn Prozent ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung hinsichtlich der verteuerten und noch nicht abgenommenen Teilleistung zurückzutreten.

 

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    • Die Rechnung wird unter dem Tag des Auslaufs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Wird eine bestellte Ware nach Fertigstellung und vor der Auslieferung an den vereinbarten Empfänger bei uns oder unserem Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt.
    • Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    • Bei Erstkunden und in begründeten Fällen behalten wir uns vor, nur gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu verlangen.
    • Bei außergewöhnlichen Vorleistungen behalten wir uns vor, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
    • Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt Zahlungsverzug ein. Damit sind wir berechtigt, vom darauffolgenden Tag an Verzugszinsen zu fordern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB) ist, wenn er Verbraucher ist (§ 13 BGB) in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
    • Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen eines Vertragspartners ein, die Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit begründen, werden alle unsere Forderungen gegen ihn sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Zahlung zurückzubehalten und dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Leistung von Vorauszahlungen oder Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    • Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  1. LIEFERFRISTEN UND -TERMINE
    • Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung der Einzelheiten des Auftrags und nicht vor Eingang der vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie Eingang einer Anzahlung, sofern diese vereinbart wurde.
    • Sind keine Liefertermine vereinbart, aber eine nach einem bestimmten Zeitraum bemessene Lieferfrist, so beginnt diese mit dem Tag der Freigabe. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke und Druckvorlagen durch den Vertragspartner ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Vertragspartner bis zum Tage des Eintreffens der Stellungnahme. Verlangt der Vertragspartner daraufhin Änderungen, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt mit der Bestätigung der Änderung in Schriftform eine neue Lieferzeit.
    • Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz vernünftiger- weise zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, gleich, ob sie in unserem Betrieb oder bei unseren Vorlieferanten eintreten, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung, wenn wir die Behinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Vertragspartners ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.
    • Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus bereits erfolgten Teillieferungen nicht, es sei denn, der Vertragspartner hat an der Teillieferung kein Interesse. Unser Vertragspartner ist zum Rücktritt berechtigt, wenn wir auf seine Aufforderung hin nicht erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern werden.
    • Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs ist der Vertragspartner zur Geltendmachung weiterer Ansprüche erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt zu setzende, angemessene Frist fruchtlos verstrichen ist. In diesem Fall kann der Vertragspartner einen ihm aus der Verzögerung entstandenen Schaden ersetzt verlangen, sofern er ihn nachweisen kann.
    • Die Lieferzeit endet, wenn die Ware das Lieferwerk verlässt oder mit Einlagerung.
    • Wird die Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners um mehr als einen Monat nach Anzeige der Lieferbereitschaft verzögert, sind wir berechtigt, dem Vertragspartner für jeden angefangenen Monat ab Anzeige der Lieferbereitschaft Lagergeld in Höhe von mindestens 0,5 Prozent des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch fünf Prozent insgesamt zu berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt vorbehalten.

 

  1. VERSAND
    • Soweit nichts anderes vereinbart ist, behalten wir uns die Wahl von Versandart und -weg vor.
    • Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und dann zu Lasten des Vertragspartners abgeschlossen.
    • Selbstabholern, die keinen Euro-Paletten-Tausch bei Abholung vornehmen, werden 19,00 € pro Euro-Palette in Rechnung gestellt.

 

  1. OFFENER / VERDECKTER SCHADEN
    • Im Rahmen der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen sind, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt, schriftlich anzumelden: Offene Schäden und Fehlmengen am Rollschein, verdeckte Schäden und Fehlmengen innerhalb eines Arbeitstages nach Erhalt der Ware.
    • Unsere Versicherung behält es sich vor, Schäden vor Ort durch einen Sachverständigen direkt begutachten zu lassen.

 

  1. TEILLIEFERUNGEN, LIEFERUNG VON MEHR- ODER MINDERMENGEN
    • Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese dem Vertragspartner zumutbar sind. Diese werden gegebenenfalls gemäß diesen Geschäftsbedingungen zur Zahlung fällig.
    • Wir behalten uns vor, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, bei Auflagen bis zu 499 Stück eine Mengenabweichung (Mehr- oder Minderlieferung) von 15 Prozent, bei Auflagen ab 500 Stück eine Mengenabweichung (Mehr- oder Minderlieferung) von 10 Prozent vor.

 

  1. ANNAHMEVERZUG
    • Kommt der Vertragspartner mit der Annahme in Verzug, so sind wir, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen oder den Vertragspartner mit angemessener verlängerter Nachfrist zu beliefern.
    • Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
    • § 373, 374 HGB bleiben ebenfalls unberührt.
    • Sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 30 Prozent des vertraglich vereinbarten Preises vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadensersatzanspruchs. Der Vertragspartner kann seinerseits nachweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

  1. WARENABRUFAUFTRÄGE
    • Warenabrufaufträge gelten als Festaufträge und sind innerhalb der Frist von einem Monat verbindlich anzunehmen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.
    • Werden die Abruftermine nicht eingehalten, sind wir berechtigt, dem Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf die vereinbarte Gesamtmenge vollständig an den Vertragspartner zu liefern und zu berechnen oder vom Vertrag zurücktreten und /oder Schadensersatz zu fordern.
    • In jedem Fall sind wir nach Ablauf der Frist berechtigt, entsprechend Punkt 10.7 dieser AGB ein Lagergeld zu berechnen.

 

  1. EIGENTUMSVORBEHALT
    • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum.
    • Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, geht das Eigentum erst mit der vollständigen Bezahlung aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen mit dem vom Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen über.
    • Vor vollständiger Bezahlung darf die Ware weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
    • Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Vertragspartner nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass ihm unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt und er die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns abtritt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Es gilt § 354a HGB.
    • Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf unser Verlangen, unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Kunden des Vertragspartners erforderlich sind.
    • Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Vertragspartners, und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist uns dies unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen) gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG
    • Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Empfang der Ware.
    • Die gesetzliche Mängelhaftung wird von der allgemeinen Haftungsbegrenzung (Punkt 18 dieser AGB) nicht berührt.
    • Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
    • Für Schäden, die Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit sind, haften wir nur, wenn sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
    • Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    • Unberührt hiervon bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • Unberührt bleibt außerdem auch die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Schutzpflichten. Die Haftung ist jedoch insoweit auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt. Punkt 18.1 bleibt von dieser Beschränkung unberührt.
    • Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.

 

  1. DATEN DES VERTRAGSPARTNERS
    • Vom Vertragspartner oder durch einen von ihm eingesetzten Dritten zugelieferte Datenträger oder übertragene Daten unterliegen nicht unserer Prüfungsplicht. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht lesbare oder offensichtlich nicht verarbeitungsfähige Daten.
    • Vor Datenübermittlungen hat der Vertragspartner jeweils dem neuesten Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen.
    • Wir sind berechtigt, für unsere Geschäftszwecke im Rahmen der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung, Kopien der Daten anzufertigen.
    • Die Datensicherung obliegt allein dem Vertragspartner. Uns trifft keine Verpflichtung zur Speicherung für den Vertragspartner.
    • Vom Vertragspartner stammende Daten und Datenträger werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die Daten und Datenträger versichert werden, hat dies, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, der Vertragspartner selbst zu besorgen.

 

  1. URHEBERRECHT
    • Sämtliche urheberrechtliche Nutzungsrechte an eigenen Skizzen und Entwürfen verbleiben vorbehaltlich abweichender anderweitiger Vereinbarung bei uns.
    • Für die Prüfung des Rechts der Nutzung der uns zur Verwendung als Druckvorlage übermittelten Texte und Bilder ist der Vertragspartner allein verantwortlich. Er bestätigt, dass die Vervielfältigung der uns übermittelten Druckvorlage durch uns in seinem Auftrag nicht die Urheber- Marken oder sonstige Schutzrechte Dritter widerrechtlich verletzt. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    • Der Vertragspartner übernimmt die Haftung, wenn durch die Ausführung eines uns erteilten Auftrags Urheber- Marken oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er hat uns, vorbehaltlich einer Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung) freizustellen.

 

  1. DATENSCHUTZ
    • Für die Begründung und Durchführung sowie gegebenenfalls auch für die Beendigung der Druckaufträge werden von uns personenbezogene Daten zur Erfüllung unserer eigenen Geschäftszwecke unter dem Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, gespeichert, verändert, übermittelt und genutzt. Darauf wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.

 

  1. PRODUKTSICHERHEIT
    • Wir weisen hiermit ausdrücklich auf Verpflichtung unserer Vertragspartner nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) hin:
      • Wir weisen unsere Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass auf unsere Produkte in den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) fallen. Bei der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt hat der Hersteller die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen.
      • Der Vertragspartner gilt als Hersteller im Sinne von § 2 Ziffer 14 ProdSG, wenn und soweit er ein Produkt durch uns herstellen lässt und es unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke vermarktet. Insbesondere ist der Vertragspartner dann als Hersteller anzusehen, wenn er seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen auf dem von uns hergestellten Produkt anbringt. LöffLeR – TASSEN-BEDRUCKEN24.DE tritt nicht als Hersteller auf, wenn unsere Vertragspartner uns gegenüber ihren Abnehmern nicht als ihre Bezugsquelle offenlegen. Die Pflichten aus dem ProdSG treffen dann den Vertragspartner.
      • Nach § 6 ProdSG ist das Produkt mit bestimmten Informationen, insbesondere den Herstellerdaten, zu versehen. Diese können auf Verlangen des Vertragspartners – kostenpflichtig – auf dem Produkt selbst oder auf der Verpackung angebracht sowie auch durch Beigabe eines Begleitzettels mitgeteilt werden.
    • Füllstriche
      • Wir weisen unsere Vertragspartner ferner darauf hin, dass Behältnisse, die zum gewerblichen Ausschank verwendet werden, mit einem Füllstrich zu versehen sind.
      • Auf Wunsch des Vertragspartners wird ein Füllstrich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angebracht. Es handelt sich dabei nicht um einen mittels geeichter Geräte anzubringenden Eichstrich, der das angegebene Füllvolumen exakt anzeigt. (Zulässige) Abweichungen sind aufgrund des Herstellungsprozesses nicht zu vermeiden.
      • Der Füllstrich ist mit einer Herstellerkennzeichnung zu versehen. Diese wird gemäß den Vorgaben unserer Vertragspartner angebracht.

 

  1. WERBUNG
    • Auch behalten wir uns vor, die im Auftrag des Vertragspartners gefertigten Artikel als Muster oder zu Werbezwecken zu verwenden.
    • Der Vertragspartner kann der Verwendung zu diesen Zwecken jederzeit widersprechen.

 

  1. HANDELSBRAUCH
    • Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

  1. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANDWENDBARES RECHT
    • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist 86653 Monheim.
    • Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel-und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Augsburg.
    • Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem deutschen Recht. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner seinen Wohnsitz, seinen ständigen Aufenthalt bzw. seine Niederlassung im Ausland hat.

 

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL
    • Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit er übrigen Bestimmungen nicht berührt.